Sitzung willkürlich abgebrochen – Mehrheitsgruppe wirft Ausschussvorsitzender politische Blockade vor
Die Mehrheitsgruppe im Kreistag des Landkreises Hildesheim verurteilt das Vorgehen der Ausschussvorsitzenden im Zusammenhang mit dem Abbruch einer ordnungsgemäß einberufenen Ausschusssitzung auf das Schärfste.
Entgegen der Darstellung der Vorsitzenden Renner-Köhne lag eine rechtzeitige und damit ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung vor. In der Einladung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorlagen nachgereicht werden. Dieses Vorgehen ist zulässig und entspricht der gelebten Praxis in der kommunalen Gremienarbeit. Rechtlich entscheidend ist, dass die Vorlagen spätestens am Sitzungstag vorliegen – dies kann ausdrücklich auch in Form von Tischvorlagen erfolgen.
Trotz dieser klaren Rechtslage erklärte die Vorsitzende nach einer kurzen Diskussion einseitig, die Sitzung sei nicht ordnungsgemäß einberufen worden und könne daher nicht stattfinden. Besonders schwer wiegt aus Sicht der Mehrheitsgruppe, dass ein von der Mehrheitsgruppe gestellter Geschäftsordnungsantrag , wonach der Ausschuss selbst über die Frage der ordnungsgemäßen Ladung entscheiden sollte, von der Vorsitzenden nicht einmal zur Abstimmung zugelassen wurde.
Mit diesem Vorgehen hat die Ausschussvorsitzende bewusst verhindert, dass der Ausschuss über den vorgesehenen Tagesordnungspunkt beraten konnte. Damit wurde nicht nur das Mitwirkungsrecht der Ausschussmitglieder missachtet, sondern auch die demokratische Entscheidungsfindung gezielt unterbunden.
Die Mehrheitsgruppe sieht hierin kein bloßes Verfahrensversehen, sondern einen gravierenden Eingriff in die Arbeit des Gremiums. Der Verdacht erhärtet sich, dass politisch unliebsame Themen durch formale Vorwände von der Beratung und Abstimmung ferngehalten werden sollen. Ein solches Verhalten ist mit einer neutralen und verantwortungsvollen Sitzungsleitung nicht vereinbar.
Demokratische Gremienarbeit lebt von Transparenz, Fairness und der Bereitschaft zur politischen Auseinandersetzung. Wer Diskussionen verhindert, beschädigt das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Die Mehrheitsgruppe erwartet, dass sich ein derartiger Vorgang nicht wiederholt und dass künftig die Rechte der Ausschüsse uneingeschränkt gewahrt bleiben.