Die SPD-Kreistagsfraktion hat dabei intensiv den § 84 des Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) diskutiert. Hiernach kann ein Hauptverwaltungsbeamter (HVB) die Versetzung in den Ruhestand beantragen, wenn er das erforderliche Vertrauen der Vertretung – hier des Kreistages - nicht mehr besitzt.
Ergebnis der intensiven Diskussion der SPD-Kreistagsfraktion:
Sollte der Landrat des Landkreises Hildesheim bei der Kreistagsvorsitzenden einen Antrag gem. § 84 NKomVG auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen stellen, da ihm das für seine weitere Amtsführung erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht werde, dann würden die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion diesem Antrag zustimmen.
Dieses Votum der SPD-Kreistagsfraktion erfolgte einstimmig.
Ebenfalls Einigkeit bestand in der SPD-Kreistagsfraktion darüber, dass dieses Votum sich ausschließlich auf die formalen Abläufe des § 84 NKomVG bezieht. Eine inhaltliche Befassung oder die Vertrauensfrage selber waren nicht Gegenstand der Beratung.
Schließlich beschloss die SPD-Kreistagsfraktion, die für ein Gespräch am 21. April 2021 an alle Fraktionen bzw. Fraktionsvorsitzenden im Kreistag ausgesprochene Einladung zur weiteren Abstimmung des gemeinsamen Handelns zum Thema Landrat zurückzunehmen. Die nur dürftige Resonanz auf die Einladung und das damit verbundene Angebot wurde sehr bedauert.