Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,

mit großem Erstaunen und ebenso großer Besorgnis haben wir die von Ihrer Arbeitsgemeinschaft initiierten Unterschriftensammlung für die Einreichung einer Petition zur Kenntnis genommen. Die darin erhobenen Forderungen und begleitenden Darstellungen sind nicht nur in wesentlichen Punkten falsch – sie zeigen zudem ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Lage und vermitteln damit keine Grundlage für eine konstruktive Auseinandersetzung. Im Rahmen dieses Schreibens möchten wir einige Sachverhalte korrekt darstellen.

Es werden weder die Anzahl der Einsatzfahrzeuge noch sogenannte Vorhaltestunden reduziert. Im Gegenteil:

Mit dem Rettungsdienstbedarfsplan tritt ein neues Fahrzeugkonzept in Kraft, das Krankentransportwagen (KTW), Notfall-Krankentransportwagen (NKTW) und Rettungswagen (RTW) gezielter einsetzt, um eine effektive Versorgung der Menschen im Landkreis Hildesheim zu erreichen.

Es wird zwar die Anzahl der Rettungswagen (RTW), wie im Petitionstext richtig dargestellt, auf 18 Rettungswagen reduziert, die Rettungswagen werden aber durch Krankentransportwagen und Notfall-Krankentransportwagen ersetzt und sogar um einen Krankentransportwagen erhöht. Außerdem werden mehr Vorhaltestunden (+61) in das System gegeben.

Da über 55 % der Einsätze der bisherigen RTWs keine Notfälle (Notfalleinsätze) sind, bei denen akute Lebensgefahr besteht (Quelle: Sachverständigengutachten FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH v. 28.11.2024, Tab. 2), ist die Umwidmung der Fahrzeuge nach dem oben genannten Konzept sinnvoll.

Auch ist die Hilfsfrist in der Petition irreführend ausgewiesen. Es ist richtig, dass es im Landkreis lediglich in 88,4 % der Notfälle zu einer Erreichung einer Eintreffzeit von 15 Minuten gab. Das gilt aber für das Jahr 2024! Mit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan soll – unter anderem durch das neue Fahrzeugkonzept - die gesetzlich vorgeschriebene Eintreffzeit von mind. 95% erreicht werden. Hiermit wird also zum Stand 2024 also eine Verbesserung erreicht. 

Abgesehen davon ist einer der Gründe für das Nichterreichen des 95 %-Wertes, dass die Dienstleister in 2024 ihre Fahrzeuge für mehr als 240 Stunden aus Personalmangel abgemeldet haben. Das ist ein organisatorisches Problem der Dienstleister und nicht durch die aktuelle Ausgestaltung des Rettungsdienstes bedingt.

Des Weiteren wird eine von uns als Mehrheitsgruppe stets kommunizierte Tatsache von Ihnen leider völlig ausgeblendet: Ein Nachsteuern einzelner Stellschrauben innerhalb des neuen Rettungsdienstbedarfsplans sind jederzeit möglich. Nichts ist in Stein gemeißelt! Allerdings ist es von uns als Politik wünschenswert das Ergebnis des fachlichen Gutachtens eines bundesweit renommierten Experten nun in die Umsetzung zu bringen und die Ausschreibung zu starten. Wir müssen in der geplanten Zeitschien bleiben, um die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis auch ab Mitte 2026 angemessen zu versorgen. Alles andere wäre fahrlässig.

Zu guter Letzt möchten wir darauf hinweisen, dass auch wir viele Gespräche vor Ort in den Leitstellen unserer eigenen Heimatkommunen führen und uns wundern, dass die Sichtweise der Rettungsdienstmitarbeitenden dort so gar nicht mit der Ihrer Arbeitsgemeinschaft übereinstimmt. In diesem Kontext, zeigt sich für uns, dass ihre Arbeitsgemeinschaft mit ihrer Bewertung nicht für alle Rettungsdienstmitarbeitenden im Landkreis spricht.

Wir wollen natürlich auch in Zukunft im ehrlichen und konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten bleiben und freuen uns auf Ihre Unterstützung in der Umsetzung und möglichen Nachsteuerung des Rettungsdienstbedarfsplans im Landkreis Hildesheim.