Mehrheitsgruppe im Kreistag des Landkreises Hildesheim unterstützt Übergangsregelung bei der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2025/26
Die Mehrheitsgruppe des Landkreises Hildesheim unterstützt nachdrücklich den Vorschlag von Landrat Bernd Lynack und setzt sich für eine faire Übergangsregelung bei der Schülerbeförderung im kommenden Schuljahr ein. Im Rahmen des neuen Finanzvertrages zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim wurde beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2025/26 der Landkreis auch für die Schülerbeförderung im Stadtgebiet zuständig wird. Diese Veränderung führt jedoch zu neuen Herausforderungen für einige betroffene Familien.
*Warum ist eine Übergangsregelung notwendig?*
In der Vergangenheit verfolgte die Stadt Hildesheim eine Praxis, bei der auch Schülerinnen und Schüler, die nicht die nächstgelegene Schule besuchten, einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben. Angesichts der geplanten Zuständigkeitsänderung hat Landrat Bernd Lynack den Vorschlag gemacht, eine Übergangsregelung zu schaffen, die sicherstellt, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler auch im Schuljahr 2025/26 weiterhin eine Fahrkarte im Rahmen der Schülerbeförderung erhalten können. Die Mehrheitsgruppe im Kreistag des Landkreises Hildesheim unterstützt diesen Vorschlag uneingeschränkt, um den betroffenen Familien eine faire Übergangsfrist zu gewähren und die finanziellen Belastungen durch den abrupten Wechsel der Regelungen abzumildern.
*Unsere Position:*
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Unterstützung der Übergangsregelung: Die Mehrheitsgruppe im Kreistag des Landkreises Hildesheim tritt dafür ein, dass auch im Schuljahr 2025/26 die betroffenen Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Hildesheim weiterhin eine Fahrkarte erhalten können.
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Prüfung der finanziellen Auswirkungen: Die Verwaltung des Landkreises wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen einer dauerhaften Änderung der Schülerbeförderungssatzung zu prüfen und dem Kreistag entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
- Einheitliche Regelung für Stadt und Landkreis: Sollte eine dauerhafte Änderung beschlossen werden, muss diese für beide Gebiete – Stadt und Landkreis Hildesheim – gleichermaßen gelten.
*Was bedeutet das für die betroffenen Familien?*
Eltern, deren Kinder aufgrund der neuen Regelungen zunächst keine Fahrkarte mehr erhalten, müssen vorübergehend selbst für die Kosten aufkommen. Sollte der Kreistag jedoch am 25. September 2025 der Übergangsregelung zustimmen, werden den betroffenen Familien die Kosten für die Fahrkarte auf Antrag selbstverständlich rückerstattet.
*Ausblick und nächste Schritte:*
Die Entscheidung über die Übergangsregelung wird am 25. September 2025 im Kreistag getroffen. Die Mehrheitsgruppe des Landkreises Hildesheim wird weiterhin entschlossen dafür sorgen, dass betroffene Familien so schnell wie möglich Klarheit erhalten. Wir legen großen Wert auf eine transparente Kommunikation und eine zügige Umsetzung aller notwendigen Schritte.
Die Mehrheitsgruppe des Landkreises Hildesheim steht fest hinter dem Vorschlag von Landrat Bernd Lynack, eine Übergangsregelung zu schaffen, die die betroffenen Familien nicht in unzumutbare finanzielle Schwierigkeiten geraten lässt. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis eine faire und gleichwertige Behandlung erfahren, unabhängig von ihrem Wohnort.